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10. April 2025

  • 10:4010:40, 10. Apr. 2025 Meldeplicht TSE-Kassen (Versionen | bearbeiten) [4.061 Bytes] Mhtec (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „In Deutschland besteht eine Meldepflicht für jedes einzelne Aufzeichnungssystem. Das gilt auch für Aufzeichnungssysteme, die nicht mehr in Betrieb aber noch vorhanden sind (z.B. zur Archivierung der Daten). Bis zum 31.07.2025 müssen alle elektronischen Aufzeichnungssysteme der Finanzverwaltung gemeldet werden. Dabei sind folgende Angaben erforderlich: # Name des Steuerpflichtigen # Steuernummer # Art und Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeich…“)